Als Drittstaatsangehöriger mit einer Aufenthaltserlaubnis für den Familiennachzug zu einem deutschen Ehe- oder Lebenspartner können Sie die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen, solange Ihre Ehe oder Lebenspartnerschaft fortbesteht.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: