Einem ausländischen Kind kann nach seiner Geburt eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn mindestens ein Elternteil einen gültigen Aufenthaltstitel besitzt.
Abhängig von den Aufenthaltstiteln der Elternteile sind dafür entweder die Bürgerämter oder das Landesamt für Einwanderung (LEA) zuständig.
Verfahrensablauf
1. Prüfen Sie zuerst, ob die Bürgerämter oder das LEA für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zuständig sind.
- Lesen Sie dazu die Informationen im Abschnitt „Voraussetzungen“.
- Sie können auch den Quick-Check (im Online-Dienst) dafür nutzen.
- Buchen Sie einen Termin in einem Berliner Bürgeramt.
- Bringen Sie zum Termin alle erforderlichen Unterlagen mit.
- Das Passfoto kann entweder vor Ort kostenpflichtig erstellt werden oder vorab in einem der Fotostudios / Drogeriemärkten, die es auf einem gesicherten elektronischen Weg an Behörden übermitteln können.
2.b. Wenn die Aufenthaltserlaubnis nur durch das LEA erteilt werden kann:
- Stellen Sie den Online-Antrag „Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen“.
- Bitte halten Sie dafür alle erforderlichen Dokumente möglichst im PDF-Format bereit. Sie können die Dokumente aber auch noch im Antragsprozess mit Ihrem Smartphone oder Tablet fotografieren und hochladen.
- Bevor Sie den Antrag absenden können, müssen Sie die Bearbeitungsgebühr bezahlen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie von der Gebührenzahlung befreit sind.
- Am Ende erhalten Sie ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Damit wird bescheinigt, dass der Aufenthalt Ihres Kindes erlaubt ist. Bitte speichern Sie sich das PDF deshalb unbedingt ab und drucken es auch nach Möglichkeit aus.
- Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie vom LEA einen Termin zur Vorsprache. Bringen Sie bitte zum Termin vor Ort alle im Einladungsschreiben genannten Unterlagen mit.
