Wenn Sie als Drittstaatsangehöriger ein Aufenthaltsrecht besitzen und in Deutschland ein Kind bekommen, kann Ihr Kind eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten:

Informationen zur Leistung sind abhängig von der ausgewählten Region. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, oder wählen Sie den Ort, in dem Sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten.