Aufenthaltserlaubnis für Ehe- oder Lebenspartner nach dem Ende der Partnerschaft beantragen
Wenn Ihre Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft endet, können Sie ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erhalten, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten:
