Sie können Ihre Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung für Fachkräfte mit Berufsausbildung vor Ablauf ihrer Befristung verlängern, wenn Sie die Beschäftigung in Deutschland als Fachkraft fortsetzen wollen

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: