Sie können unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn an Ihrer Beschäftigung ein öffentliches, insbesondere ein regionales, wirtschaftliches oder arbeitsmarktpolitisches Interesse besteht. Eine formale Qualifikation ist jedoch nicht erforderlich.

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: