Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation, wenn Sie aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit mit der Arbeitsverwaltung Ihres Herkunftslandes in eine Beschäftigung vermittelt worden sind und weitere Voraussetzungen erfüllt sind.

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: