Wenn Sie ein Familienangehöriger einer Person mit deutscher Staatsangehörigkeit sind und aus einem Drittstaat kommen, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen auf das Freizügigkeitsrecht berufen und eine Aufenthaltskarte erhalten.

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten:

Informationen zur Leistung sind abhängig von der ausgewählten Region. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, oder wählen Sie den Ort, in dem Sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten.