Wenn Sie noch keine Entscheidung über Ihren beantragen Aufenthaltstitel bekommen haben, können Sie die Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung beantragen.
Dies ist möglich, wenn:
- Unterlagen fehlen oder die Ausländerakte nicht vorliegt,
- ein bestellter elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) vor Ablauf des bisherigen Aufenthaltstitels nicht ausgehändigt werden kann.
Durch den Besitz einer Fiktionsbescheinigung weisen Sie Ihren weiterhin rechtmäßigen Aufenthalt bis zur Entscheidung der zuständigen Stelle über Ihren laufenden Antrag nach.
