Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, haben Sie zunächst eine befristete Erlaubnis, in Deutschland zu leben und zu arbeiten. Wenn Sie bereits seit längerer Zeit in Deutschland leben und arbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie dürfen damit arbeiten, überall in Deutschland wohnen und es gibt keine zusätzlichen Auflagen.
Wann und bei welcher zuständigen Stelle Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen können, ist abhängig davon, welcher Grund Ihrer bisherigen Aufenthaltserlaubnis zugrunde liegt.
Weitere Informationen
Herausgeber
Keine Angabe
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Keine Angabe
Kontakt
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
Welche Fristen Sie gegebenenfalls einhalten müssen, hängt von der Art der Aufenthaltserlaubnis ab, die Sie beantragen möchten.
Voraussetzungen
Online-Service: Aufenthaltserlaubnis Hamburg
- Für den Online-Dienst benötigen Sie eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder ein gültiges Visum.
- Sie können den Online-Dienst auch nutzen, wenn Sie für Ihre Einreise nach Deutschland kein Visum brauchen.
- Sie können den Online-Dienst nicht nutzen, wenn Sie eine Duldung haben oder wenn Sie eine Aufenthaltsgestattung haben. Kontaktieren Sie in diesem Fall das Amt für Migration.
- Zur Nutzung des Online-Dienstes benötigen Sie keine Registrierung.
Hinweise
Online-Service: Aufenthaltserlaubnis Hamburg
Der Online-Dienst ist in 3 Schritten aufgebaut:
• Schritt 1: Sie werden zu Ihrer aktuellen Situation befragt. Die richtige Aufenthaltserlaubnis wird für Sie ermittelt. Sie erhalten eine Liste von Dokumenten, die Sie benötigen.
• Schritt 2: Sie werden zu Ihren persönlichen Daten befragt. Sie laden Sie alle erforderlichen Dokumente (Liste Schritt 1) hoch. Sie sende Ihre Daten und Dokumente an die zuständige Stelle.
▪ Schritt 3: Sie erhalten einen Termin, zu dem Sie persönlich bei der zuständigen Stelle erscheinen.
Sie können den Online-Dienst kostenlos nutzen. Für die Aufenthaltserlaubnis fallen in der Regel Gebühren an. Die Höhe der Gebühren hängt vom Einzelfall ab. Sie liegt bei etwa 100 EUR.
Weiterführende Links
- Ausländerangelegeheiten
- Bundesagentur für Arbeit (Agentur für Arbeit Hamburg)
- Formulare und Checklisten für die Aufenthaltserlaubnis (HWCP)
- Fotomustertafel (Bundesministerium des Inneren und für Heimat)
- Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
- Merkblattübersicht zu Einreiseangelegenheiten (Visum) der Zentralen Ausländerbehörde, HTML
- eAT - Elektronischer Aufenthaltstitel
Fristen
Welche Fristen Sie gegebenenfalls einhalten müssen, hängt von der Art der Aufenthaltserlaubnis ab, die Sie beantragen möchten.
Bearbeitungsdauer
Die zuständige Stelle benötigt in der Regel mehrere Wochen für die Bearbeitung. Die Dauer hängt insbesondere davon ab, ob Sie alle Nachweise vollständig an die zuständige Stelle gesandt haben.
Weitere Informationen
Herausgeber
Hamburg
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Kontakt
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, haben Sie zunächst eine befristete Erlaubnis, in Deutschland zu leben und zu arbeiten. Wenn Sie bereits seit längerer Zeit in Deutschland leben und arbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie dürfen damit arbeiten, überall in Deutschland wohnen und es gibt keine zusätzlichen Auflagen.
Wann und bei welcher zuständigen Stelle Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen können, ist abhängig davon, welcher Grund Ihrer bisherigen Aufenthaltserlaubnis zugrunde liegt.
- Gültiger Pass oder Passersatz
- Biometrisches Passfoto in elektronischer Form
- Sie können ein Passfoto vor Ort erstellen. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung.
- Arbeitsvertrag oder Arbeitsvertragsverlängerung
- aktuelle Bescheinigung Ihres Arbeitgebers oder Ihrer Arbeitgeberin
- letzte 12 Gehaltsabrechnungen
- aktueller Rentenversicherungsverlauf von der Deutschen Rentenversicherung
- Mietvertrag aus dem sich auch die aktuelle Miethöhe ergibt
- Gegebenenfalls zusätzlich: Zertifikat „Leben in Deutschland“ sowie ein Sprachzertifikat
Sie müssen die Dokumente in deutscher Sprache vorlegen. Im Einzelfall kann die zuständige Stelle weniger oder weitere Unterlagen von Ihnen verlangen.
Voraussetzungen
- Sie sind seit mehreren Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis. Wie viele Jahre es tatsächlich sein müssen, ist abhängig von der Rechtsgrundlage Ihres Aufenthaltstitels. Beispiele für die häufigsten Fälle sind: Sie sind seit mindestens
- 3 Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis als familienangehörige Person eines oder einer Deutschen
- 3 Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft
- 5 Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin
- 5 Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis als familienangehörige Person einer Ausländerin oder eines Ausländers
- 7 Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen
- Sie können belegen, dass Sie sich während dieser Zeit in Deutschland aufgehalten haben.
- Sie haben Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau B 1.
- Sie können Ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln finanzieren.
- Sie haben mindestens 60 Monate (oder für die Dauer des geforderten Aufenthalts) Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt.
- Es besteht kein Ausweisungsinteresse gegen Sie
- Sie haben die Erlaubnis für eine dauernde Berufsausübung.
- Sie haben Grundkenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland.
- Sie haben ausreichend Wohnraum für sich und Ihre Familie.
Hinweise
Die zuständige Stelle prüft, welche Niederlassungserlaubnis für Sie in Frage kommt. Beantragen Sie nur eine Niederlassungserlaubnis.
Niederlassungserlaubnis: 113,00 EUR
biometrisches Passfoto: 6,00 Euro
Handlungsgrundlagen
§ 9 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__9.html
Rechtsbehelfe
Widerspruch
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Weiterführende Links
- Ausländerangelegeheiten
- Bundesagentur für Arbeit (Agentur für Arbeit Hamburg)
- Formulare und Checklisten für die Aufenthaltserlaubnis (HWCP)
- Fotomustertafel (Bundesministerium des Inneren und für Heimat)
- Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
- Merkblattübersicht zu Einreiseangelegenheiten (Visum) der Zentralen Ausländerbehörde, HTML
- eAT - Elektronischer Aufenthaltstitel
Fristen
Stellen Sie den Antrag spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Aufenthaltstitels.
Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet gültig. Die darüber ausgestellte Karte (eAT) ist 10 Jahre gültig und muss dann aktualisiert werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt direkt im Termin, wenn alle Unterlagen vollständig sind. Die Lieferzeit der Bundesdruckerei für den elektronischen Aufenthaltstitel beträgt anschließend in der Regel 2 bis 4 Wochen.
