Wenn Sie als Arzt oder Ärztin eine Ermächtigung für die Untersuchung strahlenexponierter Personen beantragen möchten, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen von der zuständigen Behörde erhalten.
Wenn Sie als Arzt oder Ärztin eine Ermächtigung für die Untersuchung strahlenexponierter Personen beantragen möchten, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen von der zuständigen Behörde erhalten.