Wenn das von Ihnen erlegte Wild über 600 Becquerel Cäsium pro Kilogramm strahlenbelastet/radioaktiv belastetet ist, können Sie die Zahlung eines Schadensausgleichs beantragen.

Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)

Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
26.01.2021