Zum Strahlenschutz des Personals müssen Sie den Betrieb von Raumfahrzeugen unter bestimmten Voraussetzungen melden.
Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
20.07.2021