Wenn Sie Geräte zu gesetzlichen Pflichtmessungen der Radon-Aktivitätskonzentration an Arbeitsplätzen bereitstellen und auswerten möchten, müssen Sie sich dafür vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) anerkennen lassen.
Wenn Sie Geräte zu gesetzlichen Pflichtmessungen der Radon-Aktivitätskonzentration an Arbeitsplätzen bereitstellen und auswerten möchten, müssen Sie sich dafür vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) anerkennen lassen.