Als zur medizinischen Forschung Berechtigte oder Berechtigter müssen Sie das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) über bestimmte Ereignisse rund um die Anwendung radioaktiver Stoffe und/oder ionisierender Strahlung am Menschen im Zuge Ihres Forschungsvorhabens informieren.

Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
26.09.2022