Wenn Sie Vorrichtungen mit radioaktiven Stoffen oder Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen herstellen wollen, die ohne eine Genehmigung oder Anzeige betrieben werden dürfen, können Sie eine Bauartzulassung beantragen.
Wenn Sie Vorrichtungen mit radioaktiven Stoffen oder Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen herstellen wollen, die ohne eine Genehmigung oder Anzeige betrieben werden dürfen, können Sie eine Bauartzulassung beantragen.