Wenn Sie Vorrichtungen mit radioaktiven Stoffen oder Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen herstellen wollen, die ohne eine Genehmigung oder Anzeige betrieben werden dürfen, können Sie  eine Bauartzulassung beantragen.

Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)

Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
01.09.2020