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Online-Antrag

Elektronischen Identitätsnachweis nachträglich aktivieren lassen

Sie können jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die bisher nicht aktivierte Funktion des elektronischen Identitätsnachweises von nun an nutzen wollen. Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des el…

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