Personalausweis für deutsche Staatsangehörige mit ständigem Wohnsitz beziehungsweise gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland beantragen
Wenn Sie im Ausland wohnen oder sich dort gewöhnlich aufhalten, können Sie Ihren Personalausweis bei einer deutschen Auslandsvertretung oder in einigen Ländern auch bei einer Honorarkonsularbeamtin oder einem Honorarkonsularbeamten persönlich beantragen.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten:
