Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben und nicht in Deutschland wohnen, können Sie an ausgewählten Auslandsvertretungen, die vom Auswärtigen Amt zu Personalausweisbehörden bestimmt wurden, einen Personalausweis beantragen.
Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
27.01.2021