Ihr Personalausweis ist bereits abgelaufen oder in Verlust geraten? Einen vorläufigen Personalausweis können Sie beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass sofort einen Personalausweis benötigen.
Der vorläufige Personalausweis ist in erster Linie ein Ersatzpapier zur vorübergehenden Erfüllung der Ausweispflicht. Seine Gültigkeit beträgt bis zu 3 Monate.
Wenn Sie kurzfristig eine Auslandsreise antreten wollen, empfehlen wir Ihnen eher die Beantragung eines Reisepasses, da vorläufige Personalausweise grundsätzlich nicht zur Einreise in andere Länder ausreichen (Ausnahme: einige EU-Länder).
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Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
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Kontakt
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
- 1 aktuelles, digitales biometrisches Passfoto (Neue Regelung ab 01.05.2025)
- Biometrische Passfotos für Pass- und Ausweisdokumente dürfen nur noch direkt in den Behörden (Bürgerämtern) oder in zertifizierten Fotostudios digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg übermittelt werden.
- Gehören Sie als antragstellende Person einer Religionsgemeinschaft an, die nach ihren Regeln gehalten ist, in der Öffentlichkeit nicht ohne Kopfbedeckung zu erscheinen, müssen Sie dies bei der erstmaligen Beantragung glaubhaft machen.
- Unsere Empfehlung für einen möglichst schnellen Ablauf: Lassen Sie das digitale und biometrische Foto für Babys und Kleinkinder unter 6 Jahren bereits vorab bei einem zertifizierten Fotodienstleistenden anfertigen. Das Bürgeramt kann das Foto aus der Cloud abrufen.
- Ihr altes Dokument (falls vorhanden)
Falls Sie noch ein altes Dokument haben, bringen Sie dieses bitte mit, auch wenn es bereits abgelaufen oder entwertet ist. - Ihr gültiges Dokument (falls vorhanden)
zum Beispiel
- Ihr Personalausweis
- Ihr alter Reisepass
- ggf. Personenstandsurkunde
Bringen Sie bitte eine Geburtsurkunde oder Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit,
- falls Sie noch nie ein Dokument wie beispielsweise einen Personalausweis oder einen Reisepass hatten,
- falls Ihre Angaben zu Ihrer Person von den Daten abweichen, die im Melderegister gespeichert sind. Das kann zum Beispiel nach einer Heirat oder nach einer Namensänderung sein.
- Wenn Sie eingebürgert wurden und erstmals deutsche Dokumente beantragen wollen
- Reisepass oder ID-Card des Staates der bisherigen Nationalität oder eine Identitätsbescheinigung vom Landesamt für Einwanderung (LEA).
- Einbürgerungsurkunde
Voraussetzungen
- Deutsche Staatsangehörigkeit
- Persönliche Vorsprache ist in jedem Fall erforderlich
Die antragsstellende Person (auch Minderjährige) muss bei der Antragstellung anwesend sein. - Minderjährige vor Vollendung des 16. Lebensjahres: Der Antrag ist von der gesetzlichen Vertretung/ von den gesetzlichen Vertretern zu stellen. Bei der Antragstellung muss das Kind ebenfalls anwesend sein.
In der Regel sind die gesetzlichen Vertreter die Eltern. - Wohnsitz in Berlin (Ausnahmen möglich)
- Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet.
- Ein Zweit-Wohnsitz (Nebenwohnsitz) in Berlin reicht aus, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. In diesem Fall kostet das Dokument jedoch mehr, weil die Gemeinde Ihres Haupt-Wohnsitzes zustimmen muss (mehr unter „Gebühren“).
- Personalausweis für in Berlin nicht gemeldete Personen, Touristen und Deutsche mit Wohnsitz im Ausland
Wenn Sie
- sich in Berlin aufhalten, aber keine feste Wohnung haben (für Wohnungslose),
- oder sich vorübergehend in Berlin aufhalten und außerhalb von Berlin aktuell gemeldet sind,
- oder sich aus touristischen Gründen in Berlin aufhalten, besteht ebenfalls die Möglichkeit, einen Personalausweis in Berlin zu beantragen. Die Dokumente können ausschließlich beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten beantragt werden.
- 10,00 Euro: für den vorläufigen Personalausweis
- 13,00 Euro zusätzlich: für den vorläufigen Personalausweis, wenn Berlin Ihr Zweit-Wohnsitz ist
- 6,00 Euro zusätzlich: für die Erstellung des Passfotos vor Ort
Handlungsgrundlagen
Bearbeitungsdauer
Die Ausstellung ist in der Regel sofort möglich, wenn die Identität des Beantragenden feststeht.
