Wenn Sie als früherer Soldat beziehungsweise frühere Soldatin auf Zeit nach Beendigung Ihres Wehrdienstes arbeitslos werden, können Sie Arbeitslosenbeihilfe beantragen.
Wenn Sie als früherer Soldat beziehungsweise frühere Soldatin auf Zeit nach Beendigung Ihres Wehrdienstes arbeitslos werden, können Sie Arbeitslosenbeihilfe beantragen.