Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Menschen einstellen, die zu Beginn der Beschäftigung noch nicht die volle Arbeitsleistung erbringen, können Sie Zuschüsse zu den Lohnkosten beantragen.

Online-Dienste

Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
05.09.2022