Wenn Sie als Arbeitgeber Menschen einstellen möchten, die seit mindestens 6 Jahren nicht oder nur kurzzeitig gearbeitet und Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") bezogen haben, können Sie beim Jobcenter Zuschüsse für Lohnkosten beantragen.

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Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
17.08.2022