Wenn Sie als Arbeitgeber Menschen einstellen möchten, die seit mindestens 6 Jahren nicht oder nur kurzzeitig gearbeitet und Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") bezogen haben, können Sie beim Jobcenter Zuschüsse für Lohnkosten beantragen.
Wenn Sie als Arbeitgeber Menschen einstellen möchten, die seit mindestens 6 Jahren nicht oder nur kurzzeitig gearbeitet und Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") bezogen haben, können Sie beim Jobcenter Zuschüsse für Lohnkosten beantragen.