Wenn Sie über die sonstigen gesetzlich geregelten Förderleistungen zur Eingliederung in Arbeit hinaus noch weitergehende, arbeitsmarktbezogene Förderbedarfe haben, können Sie im Einzelfall Leistungen der sogenannten Freien Förderung SGB II beantragen.
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
29.08.2022