Schadensfall mit bestimmten Arbeitsmitteln oder überwachungsbedürftigen Anlagen anzeigen
Schadensfälle mit bestimmten Arbeitsmitteln oder überwachungsbedürftigen Anlagen, bei denen Bauteile oder sicherheitstechnische Einrichtungen versagt haben, müssen Sie unverzüglich der Arbeitsschutzbehörde melden.
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