InhaltHauptmenüSuche

Eine offizielle Website der Bundesrepublik Deutschland

Online-Antrag

Schadensfall mit bestimmten Arbeitsmitteln oder überwachungsbedürftigen Anlagen anzeigen

Schadensfälle mit bestimmten Arbeitsmitteln oder überwachungsbedürftigen Anlagen, bei denen Bauteile oder sicherheitstechnische Einrichtungen versagt haben, müssen Sie unverzüglich der Arbeitsschutzbehörde melden.

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten:

Region auswählen

Ausgewählte Region

Informationen zur Leistung sind abhängig von der ausgewählten Region. Sie können die Region ändern. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, oder wählen Sie den Ort, in dem Sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten.