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Online-Antrag

Unfall mit bestimmten Arbeitsmitteln oder überwachungsbedürftigen Anlagen anzeigen

Unfälle mit bestimmten Arbeitsmitteln oder überwachungsbedürftigen Anlagen, bei denen ein Mensch erheblich verletzt oder getötet wurde, müssen Sie unverzüglich der Arbeitsschutzbehörde melden.

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