Unfall mit bestimmten Arbeitsmitteln oder überwachungsbedürftigen Anlagen anzeigen
Unfälle mit bestimmten Arbeitsmitteln oder überwachungsbedürftigen Anlagen, bei denen ein Mensch erheblich verletzt oder getötet wurde, müssen Sie unverzüglich der Arbeitsschutzbehörde melden.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten:
