Wenn Sie eine schwangere oder stillende Frau zwischen 20 Uhr und 22 Uhr beschäftigen möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten:
Wenn Sie eine schwangere oder stillende Frau zwischen 20 Uhr und 22 Uhr beschäftigen möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: