Bestimmte Tätigkeiten mit Biostoffen sind anzeigepflichtig. Bevor diese Tätigkeiten mit Biostoffen durchgeführt werden, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Bei Arbeiten in den Schutzstufen 3 und 4 ist eine Erlaubnis erforderlich, die hier nicht behandelt wird.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: