Wenn Sie Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien ausführen, müssen Sie dies vorab bei der zuständigen Stelle anzeigen. In einer stationären Betriebsstätte oder bei niedrigen oder mittleren Risko in einer wechselnden Arbeitsstätte ist eine unternehmensbezogene Anzeige möglich.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: