Wenn Sie Tätigkeiten geringen Umfangs mit asbesthaltigen Materialien ausführen, ist zusätzlich zur unternehmensbezogenen Anzeige eine ergänzende Anzeige mit Ort und Zeit der durchzuführenden Arbeiten erforderlich.
Zuständig: die für die Baustelle zuständige Arbeitsschutzbehörde
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: