Diese Verwaltungsleistung umfasst die behördliche Anerkennung einer befähigten Person nach Anhang 2, Abschnitt 3, Nummer 3.2 Betriebssicherheitsverordnung für Prüfungen von
- Geräten,
- Schutzsystemen oder
- Sicherheits-, Kontroll- oder Regelvorrichtungen im Sinne der ATEX-Richtlinie (2014/34/EU)
Die Angaben gelten für Erstanträge oder Verlängerungsanträge.
