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Auskunft vom Arbeitgeber über die Zusammensetzung des Entgelts verlangen (Entgelttransparenzgesetz)

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Auskunft zur Zusammensetzung und Höhe Ihres eigenen Entgelts und zu einer Vergleichstätigkeit verlangen.

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten:

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Informationen zur Leistung sind abhängig von der ausgewählten Region. Sie können die Region ändern. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, oder wählen Sie den Ort, in dem Sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten.