Wenn Sie als Arbeitgeber mit Sitz im Ausland Personen in Deutschland beschäftigen, müssen Sie diese über das Meldeportal-Mindestlohn anmelden. Das gleiche gilt, wenn Sie Leiharbeitnehmerinnen oder Leiharbeitnehmer von einem Verleiher mit Sitz im Ausland entleihen.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: