Wenn Sie eine Röntgeneinrichtung in der technischen Radiographie zur Grobstrukturanalyse in der Werkstoffprüfung betreiben, oder Änderungen am Betrieb vornehmen wollen, sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Behörde mitzuteilen und hierfür eine Genehmigung zu beantragen.

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten:

Informationen zur Leistung sind abhängig von der ausgewählten Region. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, oder wählen Sie den Ort, in dem Sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten.