Wenn Sie digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) herstellen und Ihre Produkte im DiGA-Verzeichnis aufgenommen werden sollen, müssen Sie einen Antrag beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einreichen.
Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium für Gesundheit
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
19.07.2021