Wenn Sie als öffentlich-rechtliche Ethik-Kommission klinische Prüfungen von Arzneimitteln bewerten wollen, müssen Sie sich vorher beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) registrieren.
Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium für Gesundheit
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
26.07.2021