Wenn Sie einer Tätigkeit im Zusammenhang mit Arzneimitteln nachgehen, müssen Sie dies zuerst beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG), in manchem Fall auch beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), anzeigen.

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten:

Informationen zur Leistung sind abhängig von der ausgewählten Region. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, oder wählen Sie den Ort, in dem Sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten.