Wenn Sie ein pharmazeutischer Unternehmer sind und Fertigarzneimittel in den Verkehr bringen, sind Sie verpflichtet, der zuständigen Behörde eine Informationsbeauftragte oder einen Informationsbeauftragten zu nennen und Änderungen zu melden.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: