Als Hersteller oder Importeur von Zigaretten, Tabak zum Selberdrehen sowie Wasserpfeifentabak müssen Sie Text-Bild-Warnhinweise auf Ihre Zigaretten- und Tabakverpackungen drucken. Die Bilddateien erhalten Sie beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
08.11.2021