Die notwendigen Kosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden den Landkreisen und kreisfreien Gemeinden auf Antrag von der zuständigen Regierung erstattet.

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten:

Informationen zur Leistung sind abhängig von der ausgewählten Region. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, oder wählen Sie den Ort, in dem Sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten.