Entgangene Beiträge und getätige Aufwendungen für Planung und Vorbereitung der Kommunen im Zusammenhang mit der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gemäß Art. 19 Abs. 9 Kommunalabgabengesetz werden grundsätzlich erstattet.

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: