Für die Bestellung von Vollstreckungs- und Vollziehungsbeamten und von Vollstreckungs- und Vollziehungsbeamtinnen bei Sozialversicherungsträgern sind die Oberversicherungsämter zuständig.

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten:

Informationen zur Leistung sind abhängig von der ausgewählten Region. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, oder wählen Sie den Ort, in dem Sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten.