Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Befreiung von der Wohnpflicht in Gemeinschaftsunterkünften und dezentralen Unterkünften gewährt werden. Leistungsberechtigte dürfen dann in einer privaten Wohnung wohnen.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: