Jede politische Partei kann einen Wahlvorschlag (Landeslisten- oder Kreiswahlvorschlag) einreichen. Kreiswahlvorschläge (auf Wahlkreisebene) können auch von einzelnen Wahlberechtigten oder Gruppen von Wahlberechtigten eingereicht werden.

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Informationen zur Leistung sind abhängig von der ausgewählten Region. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, oder wählen Sie den Ort, in dem Sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten.