Die Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen überwachen die Einhaltung der Vorgaben aus dem Arbeitszeitgesetz und bewilligen in Ausnahmefällen an Sonn- und Feiertagsarbeit, sowie im Einzelfall die Erhöhung der maximal zulässigen Arbeitszeit bei entsprechendem Ausgleich.

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: