Schalenwild (mit Ausnahme von Schwarzwild), Auer-, Birk-, und Rackelwild sowie Seehunde dürfen nur auf Grund und im Rahmen eines Abschussplanes erlegt werden, soweit für diese Wildarten überhaupt Jagdzeiten festgesetzt sind.

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: