Schließung
# Sanierung und Insolvenz
Ist Ihr Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten geraten, ist in manchen
Fällen ein Insolvenzverfahren notwendig. In anderen Fällen kann eine
außergerichtliche Sanierung von Vorteil sein: Sie sparen Kosten für Gericht,
Verwaltung und Insolvenzverwalter und der Sanierungsversuch muss nicht öffentlich
gemacht werden. Hier finden Sie Verwaltungsleistungen und Behördenkontakte, die Sie
in Ihrer Notlage unterstützen.
Zu den Leistungen
Wenn Ihr Unternehmen den Betrieb einstellt, müssen Sie Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse darüber informieren. Das Gleiche gilt für den Fall, dass Sie Ihre freiberufliche oder selbständige Tätigkeit beenden.Wenn für Sie oder Ihr Unternehmen ein Insolvenzverfahren beginnt, meldet die Künstlersozialkasse eigene offene Forderungen an.Ist Ihr Arbeitgeber zahlungsunfähig und kann Ihren Lohn nicht mehr bezahlen, können Sie Insolvenzgeld beantragen.Sie können Ihr Girokonto von der Bank oder der Sparkasse in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen.
Diese Hilfs- & Problemlösungsdienste unterstützen Sie bei der Ausübung Ihrer Rechte und Wahrnehmung Ihrer Pflichten im europäischen Binnenmarkt.
Das europaweite Netzwerk Einheitlicher Ansprechpartner informiert Sie über rechtliche Anforderungen und hilft bei Abwicklung von Verfahren.