# Betriebsübernahme
Ein bestehendes Unternehmen fortzuführen, ist für viele Unternehmerinnen und Unternehmer attraktiv: Der Betrieb ist bereits am Markt etabliert, es gibt einen Kundenstamm und ein Netzwerk zu Partnern oder Dienstleistern. Hier finden Sie Verwaltungsleistungen und Behördenkontakte zum Thema.
Zu den LeistungenInformationen zu Rechten & Pflichten
Wenn Sie eine wirtschaftliche Tätigkeit beginnen, wird Ihnen eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) mitgeteilt.
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber müssen Sie Ihre versicherungspflichtig Beschäftigten zur Sozialversicherung melden. Dazu benötigen Sie eine Betriebsnummer.
Wenn Sie gewerbsmäßig Schusswaffen oder Munition kaufen und verkaufen möchten, benötigen Sie dafür eine Waffenhandelserlaubnis.
Wenn Sie ein Unternehmen oder eine Betriebsstätte einstellen oder verlegen, müssen Sie Ihr zuständiges Finanzamt informieren.
Wenn Sie einer vertragsärztlichen beziehungsweise vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit in der ambulanten Versorgung nachgehen möchten, müssen Sie sich in das Arztregister eintragen lassen.
Juristische Personen, deren Eintragung in das Handelsregister mit Rücksicht auf den Gegenstand oder auf die Art und den Umfang ihres Gewerbebetriebs zu erfolgen hat, sind von sämtlichen Mitgliedern des Vorstandes zur Eintragung anzumelden.
Voraussetzung für die Anmeldepflicht ist das Betreiben eines Handelsgewerbes.
Unter Gewerbebetrieb versteht die Rechtsprechung
- eine nach außen erkennbare,
- dauerhaft und berufsmäßig ausgerichtete,
- zum Zwecke der Gewinnerzielungsabsicht und
- auf wirtschaftlichem Gebiet ausgeübte Tätigkeit.
Die Anmeldepflicht nach betrifft diejenigen Gesellschaften, deren Eintragung nicht bereits durch andere gesetzliche Vorschriften gewahrt ist. Dabei handelt es sich insbesondere um bestimmte juristische Personen des öffentlichen Rechts (z. B. Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts). Unter dem zur Anmeldung verpflichteten Vorstand ist deshalb auch das nach den jeweiligen öffentlich-rechtlichen Vorschriften vorgesehene Organ für die Vertretung, z. B. des jeweiligen Eigenbetriebes, zu verstehen.