# Betriebsübernahme
Ein bestehendes Unternehmen fortzuführen, ist für viele Unternehmerinnen und Unternehmer attraktiv: Der Betrieb ist bereits am Markt etabliert, es gibt einen Kundenstamm und ein Netzwerk zu Partnern oder Dienstleistern. Hier finden Sie Verwaltungsleistungen und Behördenkontakte zum Thema.
Zu den LeistungenEinsicht in das Schuldnerverzeichnis nach § 882 f Zivilprozessordnung (ZPO)
Als Sicherheit für Geschäftspartner*, Kreditgeber oder Vermieter sind die Schuldnerverzeichnisse unentbehrlich. Bei berechtigtem Interesse erhalten Sie über das zentrale Schuldnerverzeichnis Auskunft über einzelne Einträge und können auch Ihre eigenen Datensätze einsehen.
Die elektronischen Verzeichnisse werden bei den zentralen Vollstreckungsgerichten der Länder geführt, in Sachsen beim Amtsgericht Zwickau. Enthalten sind Eintragungen über diejenigen Schuldner,
- die ihrer Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachgekommen sind,
- bei denen eine Vollstreckung nach dem Inhalt des Vermögensverzeichnisses voraussichtlich erfolglos bleibt,
- die nicht innerhalb eines Monats nach Abgabe der Vermögensauskunft die vollständige Befriedigung des Gläubigers nachweisen,
- bei denen ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde.
Die Verzeichnisse werden bundesweit im zentralen Schuldnerverzeichnis zusammengeführt.
Welche Informationen über Schuldner stehen im Verzeichnis?
Das Datum der Eintragungsanordnung und der Grund der Eintragung, also etwa die Nichterteilung der Vermögensauskunft, die voraussichtliche Erfolglosigkeit der Vollstreckung nach dem Inhalt des Vermögensverzeichnisses und anderes.
Tipp: Die Kammern und Berufsverbände stellen ihren Mitgliedern gegen Gebühr Abdrucke aus den Schuldnerverzeichnissen ("Schuldnerlisten") zur Verfügung.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
Wenn Sie ein Unternehmen oder eine Betriebsstätte einstellen oder verlegen, müssen Sie Ihr zuständiges Finanzamt informieren.
Wenn Sie sich in der Energieeffizienz-Expertenliste als Expertin/Experte eintragen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag stellen.
Wenn Sie eine wirtschaftliche Tätigkeit beginnen, wird Ihnen eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) mitgeteilt.
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber müssen Sie Ihre versicherungspflichtig Beschäftigten zur Sozialversicherung melden. Dazu benötigen Sie eine Betriebsnummer.
Ist Ihr Arbeitgeber zahlungsunfähig und kann Ihren Lohn nicht mehr bezahlen, können Sie Insolvenzgeld beantragen.