Schließung
# Betriebsaufgabe und zeitweise Stilllegung
In diesem Bereich finden Sie Informationen und Behördenkontakte, wenn Sie Ihr Unternehmen aufgeben oder Ihre selbstständige Tätigkeit dauerhaft oder zeitweise einstellen möchten – von der Gewerbeabmeldung bis zur Löschung aus Registern.
Zu den LeistungenInformationen zu Rechten & Pflichten
Wenn Sie ein Unternehmen oder eine Betriebsstätte einstellen oder verlegen, müssen Sie Ihr zuständiges Finanzamt informieren.
Wenn Sie ein Unternehmen oder eine Betriebsstätte einstellen oder verlegen, müssen Sie Ihr zuständiges Finanzamt informieren.
Wenn Sie eine wirtschaftliche Tätigkeit beginnen, wird Ihnen eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) mitgeteilt.
Wenn Sie niedrigschwellige Betreuungsleistungen für Pflegebedürftige anbieten möchten, müssen Sie diese zunächst anerkennen lassen.