Veranstaltungen
# Messen, Straßenfeste und Sonderveranstaltungen
Sie planen eine Veranstaltung – beispielsweise im Bereich der Luftfahrt
oder in Verbindung mit Glücksspiel? Sie haben einen Schaustellerbetrieb oder sind im
Reisegewerbe tätig? Verwaltungsleistungen und Informationen über die Planung und
Genehmigungen von Veranstaltungen finden Sie hier.
Zu den Leistungen
Sie können öffentliche Straßen und Wege auch anders nutzen, als nur für den Verkehr und den Gemeingebrauch. Dafür benötigen Sie in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.Sie möchten gelegentlich der Veranstaltung von Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass Waren zum Sofortverkauf anbieten? Dann benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis von der zuständigen Stelle und benötigen keine Reisegewerbekarte.Wenn Sie im öffentlichen Raum werben wollen, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.Wenn Sie eine Großveranstaltung mit einem erhöhten Gefährdungspotenzial durchführen möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.Wenn Sie auf öffentlichen Flächen Waren und Leistungen anbieten wollen, müssen Sie eine Sondernutzungserlaubnis beantragen.Wenn Sie eine Veranstaltung festsetzen lassen möchten, müssen Sie dies beantragen. Es besteht keine Pflicht zur Festsetzung einer Veranstaltung. Festgesetzte Veranstaltungen sind von bestimmten Vorgaben befreit.Wenn Sie Inhaberin oder Inhaber einer Erlaubnis, eines Fachkundenachweises oder eines Befähigungsscheins zum Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände sind, müssen Sie ein geplantes Feuerwerk vorher bei der zuständigen Stelle anzeigen.
Diese Hilfs- & Problemlösungsdienste unterstützen Sie bei der Ausübung Ihrer Rechte und Wahrnehmung Ihrer Pflichten im europäischen Binnenmarkt.
Das europaweite Netzwerk Einheitlicher Ansprechpartner informiert Sie über rechtliche Anforderungen und hilft bei Abwicklung von Verfahren.