Verbraucherschutz
# Verbraucherschutz
Von Einrichtungen, Produkten oder Lebensmitteln können auch gesundheitliche
Gefahren ausgehen. Diese aufzudecken und damit die Gesundheit der Verbraucherinnen
und Verbraucher zu schützen, ist Aufgabe des Verbraucherschutzes.
Zu den Leistungen
Bei grundlegenden Problemen mit der Post- oder Paketbeförderung können Sie sich bei Bundesnetzagentur beschweren.Als Kunde oder Kundin eines Internet-, Mobilfunk- oder Festnetz-Anbieters können Sie sich bei der Bundesnetzagentur über Ihre Rechte informieren sowie Anfragen und Beschwerden einreichen.Wenn Sie eine Funkstörungen vermuten, können Sie diese beim Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur melden.In seltenen Fällen kann Kosmetik unerwünschte Wirkungen wie Hautreizungen auslösen. Informationen von Verbraucherinnen und Verbrauchern dazu sind für Behörden und Hersteller wichtig. Hersteller oder Handel müssen den Behörden Wirkungen mit ernsten gesundheitlichen Folgen melden.Neuartige Tabakerzeugnisse, zum Beispiel erhitzte Tabakerzeugnisse, dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie zugelassen sind. Eine Zulassung beantragen Sie beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).Als Hersteller oder Importeur von Zigaretten, Tabak zum Selberdrehen sowie Wasserpfeifentabak müssen Sie Text-Bild-Warnhinweise auf Ihre Zigaretten- und Tabakverpackungen drucken. Die Bilddateien erhalten Sie beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.Sie sind der Ansicht, dass ein Unternehmen gegen das Kapitalanlagegesetzbuch verstoßen hat? Dann können Sie Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einlegen. Hierzu können Sie das allgemeine Beschwerdeverfahren nutzen.